Was bietet der Physiotherapieverband Physioswiss?

Was bietet Physioswiss?

Physiotherapie Physiohandwerk in Kreuzlingen/Frauenfeld - Physioswiss Mitglied
Physiotherapie Physiohandwerk in Kreuzlingen/Frauenfeld - Physioswiss Mitglied

Physioswiss“ ist der klassische Berufsverband, der die Interessen der mehr als 10.000 Physiotherapeut*Innen der Schweiz vertritt. Der Verband regelt nicht nur die Berufsordnung - den Berufskodex - seiner Mitglieder. Er bietet Ihnen umfangreiche Dienstleistungen, wie Schulungen, Weiterbildungen und Kongresse und ist schweizweit wie international mit allen für die Physiotherapie wichtigen Verbänden und Institutionen vernetzt.[1]

Für eine professionelle Ausübung der Gesundheitsberufe der Physiotherapie setzt Physioswiss gewissermaßen die Maßstäbe und Standards. Sowohl Studierende,e Berufsanfänger wie auch erfahrene Physiotherapeuten erfahr4en von ihrem schweizer berufsverband Unterstützung in allen beruflichenbelangen. Sie können sich kundig machen über gesetzliche Bestimmungen genauso über fachliche Aus- und Weiterbildung, neueste Entwicklungen in der medizinischen und heilkundlichen Forschung, Zertifizierungen, Kompetenzanforderungenoder die rechtlichen Grundlagen auf dem Weg in die Selbständigkeit. Mitglieder finden dazu auf der Website von Physioswiss einen eigenen (login geschützten) Mitgliederbereich

Wie profitiert der Patient von Physioswiss?

Von den Leistungen des Berufsverbandes  profitieren letztlich aber auch die Patienten. Denn Physioswiss setzt sich auch für eine bedarfsorientierte Versorgungssicherheit der Bevölkerung durch Physiotherapie ein ­– dies auf allen gesellschaftlichen Ebenen unter Berücksichtigung der Gesundheits-, Bildungs- und Finanzpolitik.

Patienten haben nicht nur Pflichten sondern auch umfassende Rechte. Dazu zählt beispielsweise auch die freie Wahl, seinen Physiotherapeutenselbst zu bestimmen. Suchen Sie eine Physiotherapeutin oder einen Physiotherapeuten in Ihrer Nähe, dann hilft Physioswiss bei der Praxissuche.

Pflichten und Rechte

Erfolgt die Physiotherapie aufgrund einer ärztlichen Verordnung, wird die verschriebene Behandlung (nach Abzug des Selbstbehalts) grundsätzlich von Ihrer Krankenkasse übernommen. Die Grundversicherung übernimmt keine Behandlung ohne ärztliche Verordnung.

Wenn Sie Anspruch auf Physiotherapie haben, hat Ihre Krankenkasse das Recht, bei Ihrem behandelnden Arzt einen Bericht zu verlangen. Grundsätzlich gibt es zwar keine Beschränkung der Anzahl an Verordnungen. Allerdings kann der Vertrauensarzt der Krankenkasse oder Unfallversicherung beim behandelnden Arzt nach 36 Therapie-Sitzungen eine schriftliche Begründung der Fortsetzung der Therapie verlangen.

Musterbriefe zur Durchsetzung der Patientenrechte

Wenn dann beispielsweise eine verordnete Physiotherapiebehandlungsserie von den Kostenträgern (Krankenkassen, Unfallversicherungen) nicht oder nur eingeschränkt übernommen wird, kann der der Patient intervenieren. Auch dabei hilft Physioswiss. Denn auf seiner Website hält der Verband ein ausführliches Dossier über die „Rechte des Patienten bei Verweigerung der Übernahme von Physiotherapieleistungen“ bereit.

Neben den gesetzlichen Grundlagen findet man dort die Adressen und Rufnummern (deutsch, frz. ital.) der Ombudsstelle der Krankenversicherung, ebenso wie Mustervorlagen für das Verlangen einer Verfügung bzw. für eine Einsprache gegen eine Verfügung. Zudem erfährt der Patient hilfreiche Tipps über das weitere Vorgehen bei einem ggf. nötigen werdenden Weg durch gerichtliche Instanzen.

Fachliche Information in allen Bereichen

Jeder Patient sollte sich nicht nur genau über sein Krankheitsbild wie die zur Anwendung kommende Therapie informieren. Aber auch wenn es letztlich ums Geld für die jeweilige therapeutische Leistung geht, mag sich mancher Patient gerne ein eigenes Bild von den Kosten machen. Physioswiss klärt dazu auf seiner Website umfassend über die Tarife und gesetzlichen Leistungen in der Krankenversicherung sowie in der Unfallversicherung auf.

Und wer sich näher mit dem Berufsbild des Physiotherapeuten und aktuellen Entwicklungen in den Heilberufen informieren will findet sowohl im monatlichen Newsletter von Physioswiss sowie in einer umfangreichen Linksammlung zu wichtigen Beiträgen im Schweizer Radio, Fernsehen und wichtigen Printmedien aktuelle Berichte, Infos, Terminhinweise.

[1] www.physioswisss.ch